Compliance im Handwerk klingt nach Grosskonzern. Ist es aber nicht. Jeder Malerbetrieb mit Mitarbeitern hat dutzende gesetzliche Pflichten: PSA-Dokumentation, Gefahrstoffverzeichnis, ULAK-Meldungen, Fuehrerscheinkontrollen, Unterweisungen. Wer das auf Papier macht, verliert den Ueberblick. Wer es digital macht, hat alles auf Knopfdruck.
PSA-Ausgabeprotokoll
Die BG BAU verlangt, dass Sie dokumentieren, welchem Mitarbeiter Sie welche persoenliche Schutzausruestung (PSA) ausgegeben haben. Das umfasst:
- Schutzbrille und Gehörschutz
- Atemschutzmaske (bei Schleifarbeiten, Loesemitteln)
- Schutzhandschuhe (Latex, Nitril)
- Sicherheitsschuhe S3
- Hautschutzmittel (G24 Hautschutz-Vorsorge ist Pflicht fuer alle Maler)
Jede Ausgabe muss mit Datum und Unterschrift des Mitarbeiters dokumentiert werden. Digital geht das per Tablet: Artikel waehlen, Mitarbeiter waehlen, Unterschrift auf dem Bildschirm, fertig. Das Protokoll wird automatisch archiviert und ist bei einer BG-Pruefung sofort verfuegbar.
ULAK-Meldung
Die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) ist eine Pflicht fuer alle Baubetriebe. Monatlich muessen Sie melden: Bruttolohn, Arbeitstage, Urlaubstage pro Mitarbeiter. Zusaetzlich zum BRTV (Bundesrahmentarifvertrag) muessen Ausloesungen und Fahrtkosten korrekt berechnet werden.
Ohne digitales System ist das eine Stunde Arbeit pro Monat, mit hoher Fehleranfaelligkeit. Mit einem integrierten System wie EaseControl werden die Daten aus der Zeiterfassung automatisch uebernommen und die ULAK-Meldung per Klick generiert.
Gefahrstoffverzeichnis nach TRGS 510
Jeder Betrieb, der Gefahrstoffe verwendet, muss ein Verzeichnis fuehren. Im Malerhandwerk betrifft das praktisch jeden:
- Loesemittel: Verduennung, Nitro, Terpentin
- Epoxidharze: Bodenbeschichtungen (allergenes Potenzial)
- Isocyanate: PU-Lacke (erfordern arbeitsmedizinische Vorsorge)
- Holzschutzmittel: Biozide, Fungizide
- Spraydosen: Markierungsfarben, Kontaktkleber
Das Verzeichnis muss enthalten: Bezeichnung, Menge, Lagerort, Sicherheitsdatenblatt, Schutzmassnahmen. Digital laesst sich das mit dem Lager verknuepfen: Wenn Sie einen Gefahrstoff im Lager fuehren, wird er automatisch im Gefahrstoffverzeichnis erfasst.
Verstoss gegen die GefStoffV (Gefahrstoffverordnung, aktualisiert Dezember 2024) kann Bussgelder bis 50.000 Euro nach sich ziehen. Bei Sonderabfall-Entsorgung (KrWG) sogar noch mehr.
Fuehrerscheinkontrolle
Gemaess Paragraph 21 StVG muessen Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Firmenfahrzeuge zur Verfuegung stellen, regelmaessig die Fuehrerscheine kontrollieren. Die Empfehlung: halbjaehrlich.
Digital funktioniert das so: Das System erinnert automatisch, wenn eine Kontrolle faellig ist. Der Mitarbeiter zeigt seinen Fuehrerschein, Sie scannen oder fotografieren ihn, und die Kontrolle wird dokumentiert. Bei einem Unfall mit einem Firmenwagen ohne dokumentierte Fuehrerscheinkontrolle drohen empfindliche Haftungsfolgen.
Unterweisungen dokumentieren
Mindestens einmal jaehrlich muessen alle Mitarbeiter in Arbeitssicherheit unterwiesen werden. Themen:
- Umgang mit Leitern und Geruesten (DGUV 101-011)
- Hautschutzplan (nach G24)
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Verhalten bei Unfaellen
- Brandschutz
Jede Unterweisung muss dokumentiert werden: Thema, Datum, Teilnehmer, Unterschrift. In EaseControl werden Unterweisungen im Compliance-Modul verwaltet. Das System erinnert automatisch an faellige Unterweisungen und archiviert die Dokumentation.
Geruest-Abnahmeprotokoll
Nach DGUV 101-011 muss jedes aufgestellte Geruest vor der Nutzung abgenommen werden. Das Protokoll dokumentiert: Aufstelldatum, Geruesttyp, Lastklasse, befaehigte Person, Pruefdatum. Digital laesst sich das direkt auf der Baustelle per Tablet erledigen.
Mindestlohn-Dokumentation
Seit August 2025 gilt im Bauhauptgewerbe ein Mindestlohn von 15,55 Euro pro Stunde (Paragraph 17 MiLoG). Die Arbeitszeiten muessen lueckenlos dokumentiert werden. Das ist ein weiterer Grund fuer eine saubere digitale Zeiterfassung: Bei einer Pruefung durch den Zoll muessen Sie die Stunden jedes Mitarbeiters lueckenlos nachweisen koennen.
Alles in einem System
Der groesste Vorteil einer digitalen Compliance-Loesung: Alles haengt zusammen. Die Zeiterfassung liefert Daten fuer die ULAK-Meldung. Das Lager liefert Daten fuer das Gefahrstoffverzeichnis. Die Personalakte enthalt PSA-Protokolle, Unterweisungen und Fuehrerscheinkontrollen. Kein Papierchaos, keine vergessenen Fristen.
Fazit
Compliance ist Pflicht, nicht Kuer. Wer seine Dokumentationspflichten vernachlaessigt, riskiert Bussgelder, Haftungsansprueche und im schlimmsten Fall den Entzug der Bauberechtigung. Digital aufgestellt dauert die monatliche Compliance-Arbeit 30 Minuten statt 3 Stunden. Und Sie schlafen ruhiger.