Auftragsverarbeitungsvertrag

Gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: Mai 2026

Art. 28 DSGVO

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ergänzt den zwischen EaseControl und dem Kunden geschlossenen Hauptvertrag (AGB) und regelt die datenschutzrechtliche Beziehung zwischen den Parteien bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch EaseControl im Auftrag des Kunden.

§ 1 Parteien und Definitionen

Auftragsverarbeiter (Anbieter):
EaseControl GmbH i.G.
Am Hetgesborn 10 A, 35510 Butzbach
info@easecontrol.de


Verantwortlicher (Kunde):
Das Unternehmen, das den EaseControl-Dienst nutzt und mit dem ein Hauptvertrag (AGB) besteht.

Im Sinne dieses Vertrags gelten die Definitionen der DSGVO (Art. 4 DSGVO), insbesondere:

§ 2 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Gegenstand: Bereitstellung und Betrieb der EaseControl SaaS-Plattform (ERP-System) für Handwerksbetriebe.

Dauer: Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Hauptvertrags. Nach Vertragsende werden alle personenbezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 3 Art und Zweck der Verarbeitung

EaseControl verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung der vereinbarten SaaS-Dienstleistung und nach dokumentierten Weisungen des Kunden (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).

§ 4 Kategorien betroffener Personen und Datenkategorien

Betroffene Personen Datenkategorien
Mitarbeiter des Kunden Name, Kontaktdaten, Qualifikationen, Arbeitszeiten, Lohndaten, Krankmeldungen, Führerscheindaten
Kunden des Kunden Name, Adresse, Telefon, E-Mail, Auftragsdaten, Zahlungshistorie
Lieferanten des Kunden Name, Firma, Kontaktdaten, Bestellhistorie
Nutzer der Plattform Login-Daten, IP-Adressen, Zugriffsprotokolle, Aktivitätsdaten

§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters (EaseControl)

EaseControl verpflichtet sich:

  1. Personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden zu verarbeiten (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO)
  2. Sicherzustellen, dass zur Verarbeitung befugte Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO)
  3. Alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen
  4. Die in § 7 genannten Unterauftragsverarbeiter nur unter den dort genannten Bedingungen einzusetzen
  5. Angesichts der Art der Verarbeitung den Kunden bei der Erfüllung von Betroffenenrechten zu unterstützen
  6. Den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn eine erteilte Weisung nach EaseControls Auffassung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt
  7. Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben
  8. Dem Kunden alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieser Pflichten bereitzustellen

§ 6 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

EaseControl hat folgende technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO implementiert:

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit

Belastbarkeit

§ 7 Unterauftragsverarbeiter

EaseControl setzt folgende Unterauftragsverarbeiter ein. Der Kunde erteilt hiermit seine generelle Genehmigung für den Einsatz dieser Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2 DSGVO):

Anbieter Zweck Sitz / Datenschutz
Hetzner Online GmbH Server-Hosting, Datenbankbetrieb Deutschland · ISO 27001
Stripe Payments Europe Ltd. Zahlungsabwicklung (Kundenabrechnungen) Irland · PCI-DSS
Cloudflare Inc. Website-Hosting (easecontrol.de) USA · EU-US DPF zertifiziert

EaseControl informiert den Kunden über geplante Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen. Der Kunde hat in diesem Fall ein Widerspruchsrecht.

§ 8 Weisungsrecht des Kunden

Der Kunde ist berechtigt, EaseControl jederzeit Weisungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu erteilen. Weisungen sind schriftlich oder per E-Mail an datenschutz@easecontrol.de zu richten. EaseControl bestätigt den Eingang der Weisung und setzt diese um.

§ 9 Meldung von Datenschutzverletzungen

EaseControl meldet dem Kunden eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DSGVO) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden, per E-Mail. Die Meldung enthält alle verfügbaren Informationen zur Vorbereitung einer etwaigen Meldung des Kunden an die Aufsichtsbehörde.

§ 10 Unterstützung bei Betroffenenrechten

EaseControl unterstützt den Kunden bei der Erfüllung von Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit). Anfragen sind an datenschutz@easecontrol.de zu richten. EaseControl beantwortet solche Anfragen innerhalb von 5 Werktagen.

§ 11 Datenlöschung und -rückgabe

Nach Beendigung des Hauptvertrags werden alle personenbezogenen Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen unwiderruflich gelöscht. Auf Wunsch des Kunden werden die Daten vorher in maschinenlesbarem Format (JSON/CSV) exportiert und übergeben. EaseControl bestätigt die Löschung schriftlich.

§ 12 Nachweise und Audits

EaseControl stellt dem Kunden auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die zur Überprüfung der Einhaltung dieses AVV erforderlich sind. Der Kunde kann Audits durchführen oder durch Dritte durchführen lassen — mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen und während der üblichen Geschäftszeiten.

§ 13 Schlussbestimmungen

Dieser AVV tritt mit Abschluss des Hauptvertrags (AGB) in Kraft und endet automatisch mit dessen Beendigung. Im Übrigen gelten die Regelungen des Hauptvertrags. Dieser AVV hat im Falle von Widersprüchen Vorrang vor dem Hauptvertrag, soweit datenschutzrechtliche Pflichten betroffen sind.

Anwendbares Recht: Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand: Butzbach (Hessen).

Kontakt Datenschutz:
EaseControl GmbH i.G. · Am Hetgesborn 10 A · 35510 Butzbach
datenschutz@easecontrol.de