Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026 · EaseControl GmbH i.G., Butzbach
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der EaseControl GmbH i.G. (nachfolgend „EaseControl" oder „Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der SaaS-Plattform EaseControl ERP.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B).
§ 2 Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung
EaseControl stellt dem Kunden eine webbasierte ERP-Software-as-a-Service (SaaS) Plattform zur Verfügung. Die Plattform umfasst insbesondere:
- Auftragsverwaltung und Lead-Management
- Personalverwaltung und Zeiterfassung
- Disposition und Einsatzplanung
- Lagerverwaltung und Einkauf
- Angebots- und Rechnungserstellung
- KI-gestützte Assistenzfunktionen (EASE KI)
- Mobile App (PWA) für Mitarbeiter
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gewählten Tarif (vgl. Preisseite auf easecontrol.de). EaseControl behält sich vor, den Funktionsumfang weiterzuentwickeln und anzupassen.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Kunden auf der Plattform und die Bestätigung durch EaseControl (per E-Mail) zustande. Bei kostenpflichtigen Tarifen kommt der Vertrag mit der Freischaltung des zahlungspflichtigen Zugangs zustande.
§ 4 Testphase / Pilotbetrieb
EaseControl bietet neuen Kunden eine Pilotphase von 3 Monaten ab 99 €/Monat an. Während der Pilotphase kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Nach der Pilotphase gelten die regulären Konditionen gemäß § 8.
§ 5 Nutzungsrechte
EaseControl räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform im Rahmen seiner Unternehmenstätigkeit ein. Das Recht umfasst den Zugang über Standard-Webbrowser und die mobile App (PWA).
Nicht gestattet sind insbesondere:
- Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte außerhalb des Unternehmens
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder Analyse des Quellcodes
- Weiterverkauf oder Unterlizenzierung der Plattform
- Automatisierter Zugriff (Scraping, Bots) ohne ausdrückliche Genehmigung
§ 6 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
- Zugangsdaten sicher aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen
- EaseControl unverzüglich zu informieren, wenn Zugangsdaten kompromittiert wurden
- die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen
- keine Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter verletzen
- für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften gegenüber seinen Mitarbeitern und Kunden selbst verantwortlich zu sein
§ 7 Verfügbarkeit / SLA
EaseControl strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Jahresmittel an. Hiervon ausgenommen sind:
- Geplante Wartungsarbeiten (werden mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt)
- Ereignisse höherer Gewalt
- Störungen im Bereich des Kunden (Internet, Hardware)
Ein Anspruch auf Verfügbarkeit von 100 % besteht nicht. Kurze Unterbrechungen berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gewählten Tarif. Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zahlungsweise: Monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte (Stripe).
Fälligkeit: Zum 1. eines jeden Monats.
Verzug: Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist EaseControl berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren.
Preisanpassung: EaseControl kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 8 Wochen zum nächsten Verlängerungszeitraum anpassen. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
EaseControl verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Mit dem Vertragsschluss gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) als vereinbart, der unter easecontrol.de/avv abrufbar ist.
Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die von ihm in die Plattform eingegebenen personenbezogenen Daten und ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen gegenüber seinen Mitarbeitern und Kunden selbst verantwortlich.
§ 10 Datensicherung
EaseControl erstellt regelmäßige Backups der Plattformdaten. Der Kunde ist zusätzlich selbst für die Sicherung seiner geschäftskritischen Daten verantwortlich und kann über die Exportfunktion der Plattform jederzeit eigene Datensicherungen erstellen.
§ 11 Kündigung und Vertragslaufzeit
Laufzeit und automatische Verlängerung
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird. Bei Jahresverträgen verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Ordentliche Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Während der Pilotphase gilt eine verkürzte Frist von 14 Tagen zum Monatsende. Die Kündigung kann per E-Mail an info@easecontrol.de oder im Kundenbereich unter Einstellungen erfolgen.
Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für EaseControl liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug ist
- der Kunde die Plattform missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt
- der Kunde gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB verstößt
Folgen der Kündigung und Datenlöschung
Nach Vertragsende werden alle Kundendaten innerhalb von 30 Tagen vollständig und unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Wunsch werden die Daten vorher in maschinenlesbarem Format (JSON) exportiert. GoBD-pflichtige Rechnungsdaten werden für den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum (10 Jahre) archiviert und danach gelöscht.
§ 12 Haftung
EaseControl haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EaseControl nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Betrag der in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütung.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverlust ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
§ 12a Haftungsbegrenzung bei KI-Ausgaben
EaseControl setzt KI-gestützte Funktionen (z. B. EASE KI-Berater, Foto-Aufmaß, automatische Angebotskalkulation) ein. Diese KI-Ausgaben stellen Vorschläge und Hilfestellungen dar — keine verbindlichen Auskünfte, Rechtsberatung oder garantierten Berechnungen.
Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte (Angebote, Kalkulationen, Texte) vor der Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen. EaseControl übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der ungeprüften Übernahme von KI-Ausgaben entstehen.
§ 13 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht für öffentlich bekannte Informationen oder Informationen, zur deren Offenlegung eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 14 Änderungen der AGB
EaseControl kann diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 8 Wochen ändern. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. EaseControl weist in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf dieses Widerspruchsrecht hin. Bei Widerspruch hat EaseControl das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ordentlich zu kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — Butzbach (Hessen).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.